AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma PROFIL Glas- und Gebäudereinigung, Inh. Frank Schmidt (Auftragnehmer), und dem jeweiligen Auftraggeber.
1.2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages. Nebenabreden, Erklärungen oder Zusicherungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers sind nur dann verbindlich, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und -änderung

2.1 Alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder dem Abschluss eines Reinigungsvertrages verbindlich. Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung oder dem Abschluss eines Reinigungsvertrages.
2.2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie in Textform vereinbart oder von uns in Textform bestätigt wurden.

3. Leistungserbringung

3.1. Die Reinigungsarbeiten werden in der vereinbarten Häufigkeit und an den vereinbarten Tagen erbracht. Abweichungen hiervon bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
3.2. Der Auftragnehmer stellt die für die vertraglichen Leistungen erforderlichen Geräte und Reinigungsmittel zur Verfügung. Sind diese wegen des Umfangs und/oder der Häufigkeit der Reinigung zweckmäßigerweise beim Auftraggeber zu verwahren, gewährleistet dieser eine Verwahrung in einem abschließbaren Raum, Schrank oder ähnlichem und übernimmt die Haftung für an diesen wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung oder durch Wasser, Feuer oder Diebstahl / Vandalismus entstehende Schäden an Geräten und Materialien des Auftraggebers.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Erbringung der vertraglichen Leistung die Mitarbeiter des Auftragnehmers in das Objekt und dessen Besonderheiten einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf eine unterbliebene Einweisung zurückzuführen sind.
3.4. Der Auftraggeber stellt die zur Reinigung erforderlichen Hilfsmittel wie Wasser, Strom, und Mülltonnen kostenfrei zur Verfügung und sorgt dafür, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers zu den zu reinigenden Objekten Zugang erhalten und die vertragliche Werkleistung zu den vereinbarten Zeiten ordnungsgemäß erbringen können.
3.5. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Schlüsselverlust oder -beschädigung haftet der Auftragnehmer nach den Bestimmungen in Nr. 8 dieser AGB.

4. Abnahme

4.1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – bestehende Mängel in Textform anzeigt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.
4.2. Bei einmaligen Werkleistungen wie z.B. Bauendreinigung erfolgt die Abnahme ggf. auch abschnittsweise nach Meldung der Fertigstellung des gesamten Werks oder des betreffenden Abschnitts und Aufforderung zur Abnahme durch den Auftragnehmer. Sollte diese unterbleiben, gilt die Werkleistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich einen Mangel unter genauer Beschreibung von Ort, Art und Umfang rügt. Ist eine förmliche Abnahme gewünscht, hat diese binnen 3 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Wird diese Frist vom Auftraggeber nicht eingehalten, gilt die Abmahne als erfolgt. Die Abnahme kann auch durch Ingebrauchnahme oder anderes schlüssiges Verhalten erfolgen.

5. Gewährleistung / Schäden / Verletzung von Mitwirkungspflichten

5.1. Mängel sind vom Auftraggeber ordnungsgemäß nach Nr. 4 dieser AGB anzuzeigen, ansonsten gilt die Werkleistung als abgenommen und mangelfrei.
5.2. Bei ordnungsgemäß angezeigten Mängeln der vertraglich festgelegten Werkleistung ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht mitgeteilt hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5.3.  Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz verlangen. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht.
5.4. Aus Mängeln oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gem. Nr. 3. dieser AGB verletzt hat, kann der Auftraggeber keine Rechte herleiten.

6. Entgelt

6.1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Verletzung der Vertragspflichten / Unmöglichkeit / Annahmeverzug

7.1. Kann die vertragliche Werkleistung wegen Verletzung der dem Auftraggeber obliegenden Pflichten gem. Nr. 3. dieser AGB oder aus sonstigen Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nur mangelhaft erbracht werden, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Im Falle der Nichterbringung der Leistung muss der Auftragnehmer sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Nichterbringung erspart oder durch die anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
7.2. Für den Fall, dass der Auftragnehmer das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal – z.B. bei überraschendem Eintritt einer Situation nach Nr. 7.1. oder mangels Einsatzmöglichkeit bei anderen Objekten – nicht anderweitig einsetzen kann, vereinbaren die Parteien die Ersparnis mit 10% des Entgelts. In sonstigen Fällen wird die Ersparnis mit pauschal 70 % des Entgelts vereinbart. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer eine höhere Ersparnis entstanden ist.
7.3. Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, soweit deren Ausführung unmöglich wird, oder zweckentsprechend umstellen. Wenn der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen einspart, passt er das Entgelt entsprechend an. Der Eintritt des Falles höherer Gewalt berechtigt den Auftraggeber nicht zur außerordentlichen Kündigung des Reinigungsvertrages.

8. Haftung

8.1. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, haftet der Auftragnehmer in andern als den in Nr. 8.1. genannten Fällen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. In Ausnahme vorstehender Regelung haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8.3. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am zu reinigenden Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe oder höhere Gewalt entstanden sind.
8.4. Die Haftung des Auftraggebers für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 6.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
8.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mögliche Haftungsansprüche unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Rechnungen für Einzelleistungen sind mit Rechnungstellung fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.
9.2. Monatspauschalen sind jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig und zahlbar.
9.3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Beendigung des Zahlungsverzuges einzustellen, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts frei wird.

10. Kündigung

10.1. Ein unbefristetes Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
10.2. Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

11. Aufrechnung

Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist er zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt sind.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.